Um die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu erreichen und die nationale Energiewende zu verwirklichen, braucht es unbedingt auch eine entsprechende Wärmewende. Alleine der Gebäudesektor muss nach einer Novelle des Klimaschutzgesetzes vom Juni 2021 eine Treibhausgasminderung um circa 44 Prozent der Emissionen des Jahres 2020 bis 2030 erfüllen. Da der Gebäudesektor eine heterogene Gebäude- und Eigentumsrechtsstruktur aufweist, steht er vor großen Herausforderungen. Durch eine komplexe Instrumentenlandschaft wird die Situation zusätzlich verschärft. Die Senkung des Wärmebedarfs und die Umstellung auf Wärmeversorgung aus regenerativen Energiequellen sind die tragenden Pfeiler bei der Umsetzung der Wärmewende im Gebäudesektor auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2050.
Hauptsächlich die Gutverdienenden investieren
Veränderungen im Gebäudebereich erfordern aber auch hohe Investitionen. Gerade einkommensschwachen Haushalten fehlt jedoch die Kaufkraft. Und oft fehlt ihnen auch die Entscheidungsmacht, neue Investitionen in Wohngebäuden vorzunehmen. Die Kosten sind hoch, die Rendite lässt lange auf sich warten. Um diese Investitionshürde zu überwinden, werden neue Strategien gesucht. Denn bislang sanieren vor allem die Haushalte mit höheren Einkommen Ihre Häuser, wechseln zu sauberen Heizungsanlagen, kaufen effizientere Kühlschränke oder erzeugen eigenen Strom mit einer Photovoltaikanlage. Hier besteht das Risiko, dass sie dadurch in der Energiewende immer weiter zurückgelassen werden.
Um die höheren Heiz- und Stromkosten für einkommensschwache Haushalte sozial abzufangen, konzentrierte man sich bisher auf direkte Transferleistungen. Anreize für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen werden so aber nicht geschaffen. Wenn sich Verbraucher:innen, Behörden und Politik weniger mit den Auswirkungen und mehr mit den Ursachen der geringen Energieeffizienz im Bereich der einkommensschwachen Haushalte auseinandersetzen, kann eine langfristige, nachhaltige Lösung erarbeitet werden.
Eine solche Lösung, eine neue Investitionsstrategie für Haushalte mit geringen Einkommen, sollte zumindest folgende Kriterien erfüllen:
- Subventionierung der Heiz- und Stromkosten obsolet machen
- Gesellschaftlichen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz ermöglichen
- Übertragbarkeit der Finanzierungsmaßnahmen vom lokalen bis zum bundesweiten Kontext sicherstellen
- Bewusstsein für die im Vorhaben liegenden Chancen schaffen
- Breite Akzeptanz und Durchführung der Finanzierungsmaßnahmen ermöglichen
1) Die Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen in Haushalten koordinieren.
2) Soziale und technische Innovationen zu tragfähigen Finanzierungsmechanismen entwickeln.
3) Interessensgruppen sensibilisieren und zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen bewegen.
4) Tauglichkeit ausgewählter Instrumente in Fallbeispielen überprüfen.
5) Entscheidungsträger:innen bei der Einführung und Übertragung innovativer Finanzierungsmechanismen unterstützen und die Wirkung der zur Verfügung stehenden Instrumente abschätzen.
Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen des 7. Energiefoschungsprogramms im Bereich "Energiewende und Gesellschaft" gefördert.